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Tel: 08536 9195708

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Rechtsinformationen

                         

Stand Juni 2018

Allgemeines

Die Leonhard Schaal Umwelttechnik nachfolgend LSU genannt, handelt ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt die zum Zeitpunkt des Angebots abrufbare Fassung.

1.2 Die Waren werden in der Regel direkt vom Hersteller ausgeliefert. Technische Änderungen und Änderungen der Form, Farbe und Gewichtseinheit bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Die Verkaufsbedingungen sind bindend für alle von LSU abgeschlossenen Verträge soweit nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Vereinbarungen getroffen wurden. Nebenabreden bedürfen zur Rechtswirksamkeit eine ausdrückliche und schriftliche Bestätigung der LSU. Entgegenstehende Bedingungen des Käufers sind unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt waren. Die Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn die LSU in Kenntnis entgegenstehender oder von den Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung vorbehaltlos durchführt.

Angebote und Bestellungen

2.1 LSU Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden. Eine nachträgliche Korrektur etwaiger Irrtümer oder Schreibfehler in der Korrespondenz ist LSU gestattet.

2.2 Die Bestellung auf Rechnung setzt voraus, dass LSU sich von der Existenz seines Kunden überzeugen konnte und eine positive Bonitätsprüfung erfolgte. Rechnungen sind, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. LSU behält sich davon ungeachtet jederzeit vor, eine Bestellung nur gegen Nachnahme oder Vorkasse auszuführen.

2.3 Bei der Bestellung per Nachnahme wird eine Nachnahmegebühr in Höhe von € 3,58 erhoben. Zusätzlich wird von der Post bei Auslieferung per Nachnahme ein Übermittlungsentgelt in Höhe von € 1,53 berechnet. Bestellungen per Nachnahme sind nur bis zu einem Warenwert von € 3.579,04 (inkl. MwSt.) möglich. Bei der Zahlungsart Vorkasse werden nur Zahlungen per Überweisung oder Barscheck akzeptiert. Eine Wechselakzeptanz ist ausgeschlossen.

2.4 Testmaschinen

Bei der Gestellung von Testmaschinen werden bei Rückgabe alle angefallenen Aufwendungen,  in Rechnung gestellt. Das sind Kosten wie, Transport von Maschinen, zusätzlich angefallene Arbeitszeit mit Fahrkilometern für die Maschineneinweisung und Verbrauchsmaterial. Sollte nichts Weiteres vereinbart sein so gilt eine Miete in Höhe von 2,5% /Monat des Maschinenwertes als vereinbart und wird ebenfalls verrechnet.

Zu den Transportkosten (Spedition)  werden 5% Zuschlag erhoben.

Fahrkilometer PKW werden mit € 0,75, Fahrkilometer Montagewagen mit  € 1,35, verrechnet. Die Fahrzeit wird als Arbeitszeit  verrechnet

Lieferzeit, Lieferung und Transport

3.1 Die von der LSUangegebene Lieferzeit wird nach Möglichkeit eingehalten. Sie setzt die Abklärung sämtlicher technischen Fragen voraus. Sind zur Ausführung des Auftrags Unterlagen seitens des Käufers nötig, so beginnt die Lieferzeit mit dem Zugang der Unterlagen. Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Mit Übergabe der Ware im Herstellerwerk gilt die Lieferung als erfolgt. Dies gilt sowohl für Selbstabholer, Spediteure und werkseigene Fahrzeuge. Wegen verspäteter Lieferung oder Nichtlieferung durch unvorhergesehene Ereignisse, höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Streiks und dergleichen kann vom Auftrag nicht zurückgetreten werden. Beruht der Lieferverzug auf schuldhaftes Verhalten von LSU, so ist der Käufer berechtigt , für jede Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5% des Lieferwertes maximal jedoch 5% des Lieferwertes zu verlangen.

Bitte beachten Sie, dass durch Betriebsferien einiger Hersteller, sich die Lieferzeit von Sondermaschinen ebenfalls um die Länge der Betriebsferien verzögern kann.

3.2 Mit der Übergabe der verkauften Sache an die Transportperson am Leistungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Käufer über. Von der Übergabe an gebühren dem Käufer die Nutzungen und trägt er die Lasten der Sache. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

3.3 Der Lieferschein geht Ihnen mit der Ware zu, die Rechnung erhalten Sie gesondert per Fax oder Post. Bitte prüfen Sie Lieferschein und Rechnung unmittelbar nach Erhalt auf ihre Richtigkeit. Schuldhaft verzögerte Reklamationen kann LSU nicht berücksichtigen.

3.4 Sofern andere Ware als die bestellte geliefert wird oder fehlerhafte Mengen geliefert werden, setzen Sie sich bitte unmittelbar mit der LSU Verbindung.

Reklamationen erfordern die Schriftform.

Rechnungsstellung und Eigentum

4.1 Bei Verzug ist LSU berechtigt, Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.

Bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, die LSU aus der gesamten Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen, behält sich LSU das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von LSU gelieferten Waren zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Erwirbt ein Dritter gleichwohl Rechte an dem Sicherungsgut, so tritt der Kunde schon jetzt seine sämtlichen hierdurch entstehenden Rechte am Sicherungsgut an LSU ab LSU nimmt die Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet,LSU  unverzüglich zu benachrichtigen, falls hinsichtlich des Sicherungsgutes eine Pfändung, eine Beschlagnahme oder eine sonstige Verfügung seitens eines Dritten erfolgt ist. Das vorbehaltene Eigentum wird von LSU freigegeben, sobald dessen realisierbarer Wert die Forderung gegen den Kunden nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt. Bei laufender Rechnung dienen die Sicherheiten zur Sicherung der Saldenforderung.

Mängel

5.1 Der Käufer hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und Beanstandungen spätestens 8 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang anzuzeigen.

Die Gewährleistungsansprüche beschränkt sich auf die Verpflichtung der Hersteller wie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden aus unsachgemäßer Behandlung fehlerhafte Montagen oder Inbetriebsetzung, Einsatz von falschen Betriebsmitteln, Nichtbeachtung der Betriebsanleitung, durch den Käufer. Das Recht des Käufers Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungspflicht. 

Aufrechnen oder mindern kann der Käufer nur solche Gegenansprüche, die rechtskräftig festgestellt oder schriftlich anerkannt sind.

Haftung

6.1 LSU haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) haftet LSU ausschließlich bis zum typischer Weise vorhersehbaren Schaden, der in jeder Hinsicht begrenzt ist auf den halben Kaufpreis der bestellten Ware. Der Ersatz mittelbarer Schäden ist bei grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Datenschutz

7.1 LSU gewährleistet, dass die anlässlich von Bestellungen anfallenden Kundendaten lediglich im Zusammenhang mit der Abwicklung der Bestellung erhoben, verarbeitet, gespeichert und genutzt (nachfolgend gemeinsam "nutzen" bezeichnet) und diese nur zur Bestellabwicklung an verbundene Unternehmen weitergegeben werden.

LSU wird Kundendaten nicht weiter verwerten oder weitergeben.

Rechtsverhältnis

8.1 Auf die Rechtsverhältnisse zwischen LSU und seinen Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

8.2 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Pocking. LSU ist jedoch auch berechtigt, an jedem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

Wirksamkeit

 9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt in diesem Fall eine Klausel, die dem Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß für Lücken im Vertrag.

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